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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Zeitraum zwischen 2 Mitgliederversammlungen
von: Th. Krämer ()
Datum: 30.09.2019

Hallo,
gibt es eine Vorschrift/Regel o.ä. die besagt, wie groß der Zeitraum zwischen 2 MGV sein muss?

Beispiel: Im Oktober 2019 ist die MGV. Da man den Vorstand schnell neuwählen möchte (Amtsperiode endet in 2020).
Der aktuellen Vorstand beschließt daraufhin, in 2020 die MGV sehr früh einzuberufen. Direkt in Q1.
Ist das zulässig?
Oder muss aufgrund der gewählten Amtszeit von 3 Jahre, die entsprechende MGV in 2020 so terminiert werden, dass sie mind, nach 3 vollen Jahre nach der Wahl in 2017 stattfindet?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Zeitraum zwischen 2 Mitgliederversammlungen
von: pfeffer ()
Datum: 30.09.2019

gibt es eine Vorschrift/Regel o.ä. die besagt, wie groß der Zeitraum zwischen 2 MGV sein muss?
# Gesetzlich nicht. So etwas kann sich also nur aus der Satzung ergeben.

Oder muss aufgrund der gewählten Amtszeit von 3 Jahre, die entsprechende MGV in 2020 so terminiert werden, dass sie mind, nach 3 vollen Jahre nach der Wahl in 2017 stattfindet?
# Nein, zum einen muss die Amtperiode des Vorstandes ja nicht sofort mit der Wahl beginnen. Zum anderen kann die MV den Vorstand jederzeit abberufen, was sie dann eben mit einer vorgezogenen Neuwahl macht.



Edited 1 time(s). Last edit at 30.09.2019 by pfeffer.