Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung
von: BVF ()
Datum: 28.09.2019

Hallo,
in unserem sehr kleinen Verein habe ich zum ersten Mal eine ordentliche MV abgehalten und mich an die TOPs vom Vorjahr gehalten. Bin bei der Durchführung auf folgende Fragen gestoßen und die Vorgängerin hat auch keinen Plan sondern irgendwo übernommen...:

- gab einen TOP: Genehmigung der Tagesordnung, sowie Anträge zur Tagesordnung:
was wäre hierbei zu beachten, bzw. bei ersterem weiß ich nicht was damit gemeint sein soll,
bei zweiterem steht in der Satzung muss 1 Woche vorher schriftlich mitgeteilt werden, es ist aber hier schon auch möglich in die Runde zu fragen (hoffe ich mal), steht noch was an und dann darüber zu beraten (Beschlüsse würden natürlich nur mit der 1 Woche Vorlauf gehen, oder?)

- kann ich auch einfach pro Forma einen TOP "Sonstiges" einfügen für Kleinigkeiten (ohne Beschluss), die vielleicht auch eher kurzfristig weiß?

- wir haben auch einen Wirtschaftsplan erstellt und den bisher immer durch die MV genehmigen lassen - ist "Genehmigung" das Gleiche wie "Beschluss" (rein begrifflich). In der Satzung steht nur bei Aufgaben der MV "Beratung über den Stand und die Planung der Arbeit" - wäre hier also gar nicht zwingend eine Genehmigung nötig, oder...????

- Müsste der Kassenprüfer auch wie der Vorstand entlastet werden? Gibt es Vorgaben für den Bericht? Wir hatten nur "xy hat die Kasse mit dem Kassier geprüft und es gab keine Beanstandungen /Auffälligkeiten."

Vielen Dank schon mal für die Hilfe,
Brigitte

Re: Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 28.09.2019

Genehmigung der Tagesordnung,
# Das ist nur erforderlich, wenn die Satzung das vorsieht. Mitglieder können aber jederzeit Anträge zu Tagesordnung stellen.

sowie Anträge zur Tagesordnung:
# Wie gesagt: Das ist das Recht jeden Mitglieds. Ob man dazu eigens Platz vorsieht, ist eine andere Frage.

kann ich auch einfach pro Forma einen TOP "Sonstiges" einfügen für Kleinigkeiten (ohne Beschluss),
# Ja, aber wie gesagt, ohne Beschluss, außer die Satzung erlaubt das.

ist "Genehmigung" das Gleiche wie "Beschluss" (rein begrifflich).
# Ja, es erfolgt ja ein Abstimmung.

In der Satzung steht nur bei Aufgaben der MV "Beratung über den Stand und die Planung der Arbeit" - wäre hier also gar nicht zwingend eine Genehmigung nötig, oder...????
# Ja, aber die MV ist das Hauptorgan des Vereins. Ich kann aus der genannten Regelung nicht ableiten, dass sie dazu nicht auch beschließen, d.h. dem Vorstand Weisungen erteilen kann.

Müsste der Kassenprüfer auch wie der Vorstand entlastet werden?
# Nein, er wird kaum in Haftung genommen werden können.
Auch die Entlastung des Vorstands ist gesetzlich nicht verpflichtend - es müsste also eine Satzungsregelung dazu bestehen.

Gibt es Vorgaben für den Bericht? Wir hatten nur "xy hat die Kasse mit dem Kassier geprüft und es gab keine Beanstandungen /Auffälligkeiten."
# Etwas genauer darf und sollte es schon sein. Aber, wenn die MV damit zufrieden ist...

Gibt es Vorgaben für den Bericht? Wir hatten nur "xy hat die Kasse mit dem Kassier geprüft und es gab keine Beanstandungen /Auffälligkeiten."

Re: Mitgliederversammlung
von: BVF ()
Datum: 29.09.2019

wg. Beschluss/Genehmigung: Ich hatte von meiner Vorgängerin als Punkt übernommen "Ausblick auf das Jahr 2019/2020" und da wurde dann neben anstehenden Sachen auch der Wirtschaftsplan vorgestellt und "genehmigt"
--- Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, hätte das in der Tagesordnung genauer geschrieben werden müssen und mindestens das Wort "Wirtschaftsplan" noch besser "Beschluss" stehen müssen, oder?

wg. Weisungen der MV: also in der Satzung steht dazu nichts spezielles, es gibt auch keine besonderen Aufgaben, die dem Vorstand zugeschrieben werden. Wir haben allerdings in der Geschäftsordnung stehen: "Aufgabenverteilung: Der Vorstand führt eigenverantwortlich die laufenden Geschäfte des Vereins entsprechend der Satzung." Dann folgt noch eine Nennung der Aufgabenbereiche und spezifiziert noch Möglichkeiten der Aufgabenverteilung. Da dies aber in der von dem Vorstand verabschiedeten GO (GO ist aber in der Satzung verankert) steht, hat das ja wohl keine Auswirkung auf die Weisungsbefugnis der MV.
--Frage: würde jetzt z.B. die MV beschließen, dass sie z.B. "neue Mitarbeiter auswählen" will und Person xy soll es werden, würde sie das können, wenn sie den Punkt auf eine MV einbringt?
Hier vielleicht zur Ergänzung noch Auszug aus der Satzung:
" Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
a) Wahl und Entlastung des Vorstandes
b) Beschlussfassung über die Ausschließung von Mitgliedern, wenn diese gegen den Beschluss des Vorstandes rechtzeitig Einspruch eingelegt haben,
c) Beratung über den Stand und die Planung der Arbeit
d) Beschlussfassung über den Jahresabschluss
e) Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes
f) Beschlussfassung, ob Mitgliederbeiträge erhoben werden und über die Höhe der eventuellen Mitgliedsbeiträge je Geschäftsjahr
g) Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins.

Danke schon mal für die Hilfe,
Brigitte

Re: Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 30.09.2019

Da dies aber in der von dem Vorstand verabschiedeten GO (GO ist aber in der Satzung verankert) steht, hat das ja wohl keine Auswirkung auf die Weisungsbefugnis der MV.
# Ganz richtig.

Frage: würde jetzt z.B. die MV beschließen, dass sie z.B. "neue Mitarbeiter auswählen" will und Person xy soll es werden, würde sie das können, wenn sie den Punkt auf eine MV einbringt?
# Ja, die MV hat eine grundsätzlich umfassende Weisungbefugnis.
Nur bei Aufgaben, die ausdrücklich dem Vorstand zugewiesen sind, hat sie das nicht.