Re: Vorstandsneuwahlen vor Amtszeitende
von: Katharina ()
Datum: 10.10.2019
Hallo Herr Pfeffer,
dazu hätte ich noch eine Nachfrage: gelten bei der Ankündigung von Wahlen die gleichen Fristen wie bei anderen Beschlussfassungen?
Hintergrund: unser Vorstand hat fristgerecht zur MV eingeladen und in der Tagesordnung Wahlen der derzeit nicht besetzten Beisitzerposten angekündigt. Jetzt sollen wohl aber auch Teile des vertretungsberechtigten Vorstandes vorzeitig neu gewählt werden.
Die Satzung sieht vor, dass Verfahrens- und Beschlussanträge auch auf der MV durch eine 2/3-Mehrheit noch in die TO aufgenommen werden können. Gilt das dann auch für Vorstandswahlen? Mitglieder, die nicht zur MV kommen, wüssten dann ja gar nicht, dass der Vorstand neu gewählt wird.
Besten Dank im Voraus!