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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandsneuwahlen vor Amtszeitende
von: Th. Krämer ()
Datum: 17.09.2019

Hallo,
ein VS ist laut Satzung für drei Jahre gewählt. Aufgrund bestimmter Umstände möchte der VS der MGV im 2. Jahr vorschlagen den VS neu zu wählen.
Diese Entscheidung kann ja nur die MGV treffen. Deshalb wurde auf die Tagesordnung nicht "Neuwahl des VS" geschrieben sondern "Vorschlag an die MGV Neuwahlen durchzuführen inkl. einer Abstimmung dazu.
Wenn diese dann positiv war, würden alle VS posten neu gewählt werden.

Hier nun die Frage:
1) ist das formal so korrekt
2) Reicht die Abstimmung und die dann folgende Neuwahl oder muss noch formal der VS vorher abberufen werden?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Vorstandsneuwahlen vor Amtszeitende
von: W. Pfeffer ()
Datum: 17.09.2019

Ja, das ist rechtlich zulässig.
Eine vorherige Abberufung ist nicht erforderlich, weil sie Neuwahl automatisch eine Abberufung bedeutet.

Re: Vorstandsneuwahlen vor Amtszeitende
von: Katharina ()
Datum: 10.10.2019

Hallo Herr Pfeffer,

dazu hätte ich noch eine Nachfrage: gelten bei der Ankündigung von Wahlen die gleichen Fristen wie bei anderen Beschlussfassungen?
Hintergrund: unser Vorstand hat fristgerecht zur MV eingeladen und in der Tagesordnung Wahlen der derzeit nicht besetzten Beisitzerposten angekündigt. Jetzt sollen wohl aber auch Teile des vertretungsberechtigten Vorstandes vorzeitig neu gewählt werden.
Die Satzung sieht vor, dass Verfahrens- und Beschlussanträge auch auf der MV durch eine 2/3-Mehrheit noch in die TO aufgenommen werden können. Gilt das dann auch für Vorstandswahlen? Mitglieder, die nicht zur MV kommen, wüssten dann ja gar nicht, dass der Vorstand neu gewählt wird.

Besten Dank im Voraus!

Re: Vorstandsneuwahlen vor Amtszeitende
von: pfeffer ()
Datum: 11.10.2019

Gelten bei der Ankündigung von Wahlen die gleichen Fristen wie bei anderen Beschlussfassungen?
# Ja. es sei denn, die Satzung regelt das ausdrücklich anders.
Das Problem ist hier eher, dass der TOP (Beschlussgegenstand) nicht hinreichd genau angegeben wurde.
Das macht die Wahl weiterer Ämter anfechtbar.

Die Satzung sieht vor, dass Verfahrens- und Beschlussanträge auch auf der MV durch eine 2/3-Mehrheit noch in die TO aufgenommen werden können. Gilt das dann auch für Vorstandswahlen?
# Ja, auch das ist ein Beschlussantrag. Das Vereinsrecht kennt für Wahlen keine Sonderregelungen gegenüber anderen Beschlüssen.

Re: Vorstandsneuwahlen vor Amtszeitende
von: Katharina ()
Datum: 11.10.2019

Vielen Dank!