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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahl der Kassenprüfer vor erster Mitgliederversammlung
von: Doreen ()
Datum: 18.08.2019

Hallo, in unserem neuen Verein werden die Kassenprüfer laut Satzung für zwei Jahre gewählt und natürlich durch die Mitgliederversammlung. Bei der Gründungsversammlung wurden sie jedoch durch den jetzigen Vorstand gewählt (da praktisch nur dieser anwesend war). Ist die Wahl damit ebenfalls gültig oder können die Kassenprüfer nur durch die MV gewählt werden? Und müssen sie nun bei der MV ebenfalls neu gewählt werden oder sind sie auch durch die Gründungsversammlung auf zwei Jahre gewählt?

Re: Wahl der Kassenprüfer vor erster Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 19.08.2019

Wenn bei der Gründungsversammlung alle Mitglieder zugleich Vorstandsmitglieder sind, ist das kein Problem. Die Beschlüsse (hier die Wahl) ist trotzdem gültig.
Formal betrachtet wurde der Kassenprüfer ja durch die MV gewählt. Eine MV ist grundsätzlich auch dann beschlussfähig, wenn nur ganz wenige und ausschließlich Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Re: Wahl der Kassenprüfer vor erster Mitgliederversammlung
von: Doreen ()
Datum: 29.08.2019

Vielen Dank!
Das heißt, die kassenprüfer sind dann auch schon für die in der Satzung festgeschriebenen 2 Jahre gewählt?

Re: Wahl der Kassenprüfer vor erster Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 30.08.2019

Ja.

Re: Wahl der Kassenprüfer vor erster Mitgliederversammlung
von: Doreen ()
Datum: 31.08.2019

Danke!