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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Datenschutz im Verein bei Chat-Gruppen oder Buchungslisten
von: Marco ()
Datum: 24.07.2019

Hallo zusammen,

ich würde mich freuen, wenn ich über dieses Forum einen Rat bekäme.

Unser Segelclub möchte gerne eine Whatsapp-Gruppe einrichten, über die Neuigkeiten ausgetauscht oder treffen arrangiert werden können. Seitens des Vorstands gibt es Bedenken, da somit die Telefonnummern der Mitglieder für die anderen Teilnehmer der Gruppe (ebenfalls Mitglieder) einsehbar sind.
Meine Frage: sind die Bedenken berechtigt, oder ist eine solche Weitergabe der Telefonnummern in Ordnung, da es sich um Aktivitäten im gewöhnlichen Rahmen des Clublebens handelt?

Zudem möchten wir gerne eine Terminplanungsseite einrichten, auf der man sich Boote reservieren kann. Hierzu ist allerdings auch die Angabe einer Telefonnummer notwendig, damit bei Problemen oder Fragen zum Termin schnell Kontakt aufgenommen werden kann.
Hier ebenfalls die Frage, ob eine Veröffentlichung der Telefonnummern innerhalb des Vereins gestattet ist.

Re: Datenschutz im Verein bei Chat-Gruppen oder Buchungslisten
von: pfeffer ()
Datum: 24.07.2019

In beiden Fälle gilt, dass eine Einverständniserklärung vorliegen muss.
Es handelt sich rechtlich um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Die Nutzung der Daten ist also mit Erlaubnis des Betroffenen zulässig. Wichtig: Das gilt für jede Nutzungsart getrennt!