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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Dokumentation des Umlaufverfahrens bei Satzungsänderung
von: a.weron ()
Datum: 19.07.2019

Wir möchten in unserem Förderverein eine Satzungsänderung per Umlaufverfahren machen (Umlaufverfahren ist in der Satzung vorgesehen).

Wie muss diese nun dokumentiert werden, damit der Notar dieses für die Eintragung im Amtsregister akzeptiert? (Zum Verständnis der Frage: bei der Mitgliederversammlung gibt es die Anwesenheitsliste plus unterzeichnetes Protokoll. Was ist das Pendant des Umlaufverfahrens?)

Vielen Dank im Voraus.

Re: Dokumentation des Umlaufverfahrens bei Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 19.07.2019

Da Sie dafür eine eigene Satzungsregelung haben, kommt es zunächst auf die an.
Wenn die Satzung das nicht näher regelt, kann das entweder listenförmig geschehen, d.h. alle Mitglieder unterschreiben bei Nennung ihres Namens auf der Beschlussvorlage oder jedes Mitglied erstellt ein Einzelschreiben. Es muss nur klar daraus hervorgehen, wer hier was beschließt.