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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Haftung im Verein bei Unfällen
von: Ralf ()
Datum: 11.07.2019

Hallo,

Angenommen ein Mitglied bringt ein Kind, das nicht Mitglied im Verein ist, zu dem Übungsbetrieb eines Hundevereinee mit.
Weiter angenommen, dieses Kind steht am Zaun zum Übungsplatz, ein Hund spring an diesem Zaun hoch und stupst dem Kind an das Kinn.
Das Kind erschrickt, weicht nach hinten zurück und stürzt mit dem Kopf auf den harten Terrassenböden.
Wie gesagt ein Erziehungsberechtigter ist nicht vor Ort.
Nun zur Frage, da das Kind kein Mitglied ist, haftet die Vereinsversicherung nicht.
Kann der Vorstand letztendlich in irgendeiner Form in Haftung genommen werden?

Re: Haftung im Verein bei Unfällen
von: pfeffer ()
Datum: 11.07.2019

Die genannte Vereinsversicherung dürfte eine Gruppenunfallsversicherung sein.
Hier geht es aber um die gesetzliche Haftung - also um die Haftpflichtversicherung.

Eine Haftung des Vereins besteht nur, wenn ein Verschulden vorliegt. Schon dass ist zweifelhaft, wenn der Zaun ein ausreichender Schutz war und das Kind nicht wirklich durch die Einwirkung des Hundes stürzte.
Wenn, dann dürfte zunächst das Mitglied haften, dass das Kind mitgebracht hat, weil es seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
Zu klären wäre auch, ob der Verein stillschweigend eine Aufsicht über das Kind übernommen hat.

War das Kind auf dem Vereinsgelände oder außerhalb?
Wie alt war das Kind?
Auch das Alter spielt eine Rolle, weil es dem Umfang der erforderlichen Aufsicht beeinflusst.

Re: Haftung im Verein bei Unfällen
von: Ralf ()
Datum: 11.07.2019

Hallo

Erstmal vielen Dank für die wieder einmal schnelle Antwort.

Zu 1, Das Kind war auf dem Vereinsgelände, auf der Terrasse, die vom Übungsplatz von einem ca. 80cm hohen Zaun abgegrenzt ist. Das Kind stand an diesem Zaun mit dem Gesicht über den Zaun ragend zum Übungsplatz und beobachtete das Geschehen. Ein Hund, der sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Übungsplatz mit dem Hundehalter und einem Ausbilder befand, lief zum Zaun und stupste dem kleinen ans Kinn so dass dieser erschreckt nach hinten stürzte und sich den Kopf aufschlug.

Zu 2. Das Kind ist 8 Jahre alt

Re: Haftung im Verein bei Unfällen
von: pfeffer ()
Datum: 11.07.2019

Kinder in dem Alter sind sicher noch in großem Umfang aufsichtspflichtig.
Die Frage wird sein, inwieweit das "Schubsen" kausal für den Sturz war.
Die entscheidende Frage ist aber, wer die Aufsichtspflicht hatte.

Re: Haftung im Verein bei Unfällen
von: Ralf ()
Datum: 11.07.2019

Das würde ja bedeuten das zumindest zu dem Zeitpunkt an dem die Person die das Kind mitgebracht hat, die wenn ich richtig verstanden habe die vorrangig aufsichtspflichtige Person ist, auf dem Übungsplatz ist um mit ihrem Hund zu arbeiten, die Aufsichtspflicht für das Kind auf den Verein übergehen würde?

Re: Haftung im Verein bei Unfällen
von: pfeffer ()
Datum: 11.07.2019

Nicht automatisch. Es müsste schon irgenwie erkennbar die Aufsichtspflicht übertragen worden sein - sei es auch nur stillschweigend.

Re: Haftung im Verein bei Unfällen
von: Ralf ()
Datum: 12.07.2019

OK, vielen Dank.

Heißt für mich, kein Kind ohne Erziehungsberechtigten mehr beim Übungsbetrieb.