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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandserweiterung um 2 Beisitzer
von: Rosenresli ()
Datum: 09.07.2019

Hallo an das Forum,
wir wollen im nächsten Jahr unseren Vorstand erweitern auf 5 Mitglieder. Zzt. besteht der Vorstand aus 1. Vorsitenden, 2. Vorsitzenden und Geschäftsführer. Vorstand im Sinne § 26 BGB sind 1. V. und GF.
Bei der nächsten JHV 2020 wollen wir 2 Beisitzer "installieren", die dann für 1 Jahr als Beisitzer funkgieren sollen; im Jahr darauf vollständig dem Vorstand angehören.
Meine Frage jetzt: geht das so? Und wie setzen wir das in der JHV am besten um? Müssen die beiden sich zur Wahl stellen und werden als Beisitzer gewählt durch die JHV? Oder entscheidet der Vorstand allein, dass die als Beisitzer an den Sitzungen teilnehmen ohne Entscheidungs- bzw. Vertretungsgewalt quasi zu Übungszwecken für das Jahr darauf?
Die im Jahr 2021 darauf von der JHV zustimmungspflichtige Satzung lautet dann: "Der Vorstand besteht aus der 1. Vorsitzenden, der 2. Vorsitzenden, der Geschäftsführerin und 2 weiteren Vorstandsmitgliedern.
Die 2. Vorsitzende oder gemeinsam 3. und 4. Vorsitzende vertreten die 1. Vorsitzende in allen Rechtsfragen.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzende und Geschäftsführerin."

Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen? Dass die zukünftige Satzung so korrekt ist, denke ich schon. Aber bei der Beisitzerinstallation bin ich mir nicht sicher.
Herzliche Grüße
Rosenreli

Re: Vorstandserweiterung um 2 Beisitzer
von: pfeffer ()
Datum: 09.07.2019

Sie können das per Satzung völlig frei gestalten - also inbesondere, wer die Beisitzer bestellt.

Re: Vorstandserweiterung um 2 Beisitzer
von: Rosenresli ()
Datum: 10.07.2019

Danke für die schnelle Antwort Herr Pfeffer!
Aber ist es zwingend erforderlich, dass die Beisitzer in der JHV gewählt werden und die Beisitzerwahl nur über die Satzung geht? Dann müssten wir ja zuerst die Satzung ändern über die Mitglieder.
Die Idee war ursprünglich, dass 2 Beisitzer (oder Assistenten oder wie auch immer die genannt werden) an den Vorstandssitzung zur Einarbeitung teilnehmen ab Januar 2020. Im Januar 2021 werden sich diese dann für den Vorstand zur Wahl stellen. Danach besteht der Vorstand aus 5 Köpfen. Dies kann ja aber nur über die Änderung der Satzung erfolgen mit dem Antrag auf Satzungsänderung in der JHV.
Grund dafür ist, dass der Vorstand im Allgemeinen etwas in den Aufgaben entzerrt wird. Schön wäre es, wenn es dafür zzt. noch ohne Satzungsänderung geht. Die im Vorpost genannte Satzungsänderung würde dann in der JHV 2021 den Mitgliedern präsentiert werden. Dies hat rein organisatorische Gründe, da dann der Wahlturnus eingehalten wird. Außerdem bekleidet einer der Assistenten noch ein anderes Vereinsamt, was dann auch mit einem Nachfolger versehen wird.

Wie wäre das am Besten zu lösen? Bin da auch für andere Vorschläge offen.
Herzlichen Dank schon einmal!

Re: Vorstandserweiterung um 2 Beisitzer
von: pfeffer ()
Datum: 10.07.2019

Denkbar wäre auch, dass der Vorstand die Beisitzer als Gäste zu den Vorstandssitzungen zulässt.
Sie haben dann aber keine Organstellung und der Vorstand könnte die Beisitzer jederzeit wieder aussperren.

Falls die Satzung eine Geschäftsordnung für den Vorstand vorsieht, könnte das dort geregelt werden.
Ohne Satzungsgrundlage haben die Beisitzer aber auf keinen Fall Stimmrecht in der Vorstandssitzung.

Re: Vorstandserweiterung um 2 Beisitzer
von: Rosenresli ()
Datum: 13.07.2019

Danke Herr Pfeffer für die Antwort.
Wahrscheinlich ist die Einladung zur Vorstandssitzung die einfachste Lösung, um nicht jetzt schon die Satzung ändern zu müssen. Dies wird nach der nächsten JHV für das Jahr 2021 sowieso der Fall sein.
Als "Gäste" sind sie dann willkommen, dürfen zwar nicht mit abstimmen. Wenn ich aber ein Vereinsmitglied per Anweisung mit der Überahme einer Aufgabe betraue (die nicht vorstandsgebunden ist), geht das sicher. Einer der zukünftigen Beisitzer ist sowieso schon Obmann, das wäre also schon etwas anders. Der andere Gast ist dann eben "stiller Zuhörer" und lernt die Vorstandsarbeit kennen. So sollte es meine ich gehen.

Vielen Dank für Ihre wie immer erklärlichen Antworten!