Re: Gutschein für „Förderer werben Förderer“
von: pfeffer ()
Datum: 09.07.2019
Rechtlich geht das natürlich. Allerdings ist die Vergütung für die Förderung eine Leistung, die beim Empfänger steuerpflichtig ist.
Der Verein kann das als Spendenwerbung verbuchen. Er muss aber darauf achten, dass dieses Vergütung keinen unangemessen hohen Teil der Spende ausmacht, weil das gegen den Grundsatz der Mittelbindung verstößt.