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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Aufnahme eines anderen Vereins
von: Marko ()
Datum: 08.07.2019

Hallo,

wir sind ein "nicht gemeinnütziger Sportverein", aber e.V.
Jetzt gibt es in einem Nachbarort einen Verein (gemeinnützig und e.V.) der vor der Auflösung steht. (Sagen wir hier "Verein B")
Diese Vorstandschaft könnte sich vorstellen, sich mit uns Zusammen zuschließen.
Verein B hat ca. 50 Mitglieder, davon wollen 30 austreten und die restlichen 20 bei uns dann eintreten.
Verein B hat auch noch Geldvermögen, das Sie aber nach der Auflösung zu uns mitnehmen möchten.
Lt. deren Satzung soll das Geldvermögen aber einer Stiftung zugehen.

A: Kann das Geldvermögen trotzdem zu uns mitgenommen werden ?
B: Muss das alles per Vertrag geregelt werden ?
C: Wenn das alles machbar wäre, auf was muss der Verein B und wir noch achten?

Re: Aufnahme eines anderen Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 09.07.2019

A: Kann das Geldvermögen trotzdem zu uns mitgenommen werden ?

# Der auflösende Verein ist vemutlich gemeinnütig. Er darf deswegen keine Vermögensteile an nicht gemeinnützige Organisationen geben.


B: Muss das alles per Vertrag geregelt werden ?

Nicht zwingend. Der Mitgliederwechsel ist ja freiwillig und die Vermögensübergabe eine Schenkung.



C: Wenn das alles machbar wäre, auf was muss der Verein B und wir noch achten?

Die Frage ist vor allem, ob der auflösende Verein bestimmte Bedingungen stellt. Das wäre vertraglich zu regeln.

Re: Aufnahme eines anderen Vereins
von: Marko ()
Datum: 10.07.2019

pfeffer schrieb:
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> A: Kann das Geldvermögen trotzdem zu uns
> mitgenommen werden ?
>
> # Der auflösende Verein ist vemutlich gemeinnütig.
> Er darf deswegen keine Vermögensteile an nicht
> gemeinnützige Organisationen geben.

Was bedeutet das dann ?
a) Das der aufzulösende Verein sein Vermögen dann lt. Satzung an die aufgeführte Stiftung zuführen muss ?

b) Wenn dem so wäre, gibt es dann wirklich keine andere Möglichkeit, dessen Vermögen irgendwie zu uns zu übergeben ?


>
>
> B: Muss das alles per Vertrag geregelt werden ?
>
> Nicht zwingend. Der Mitgliederwechsel ist ja
> freiwillig und die Vermögensübergabe eine
> Schenkung.
>
>
>
> C: Wenn das alles machbar wäre, auf was muss der
> Verein B und wir noch achten?
>
> Die Frage ist vor allem, ob der auflösende Verein
> bestimmte Bedingungen stellt. Das wäre vertraglich
> zu regeln.

Re: Aufnahme eines anderen Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 10.07.2019

b) Wenn dem so wäre, gibt es dann wirklich keine andere Möglichkeit, dessen Vermögen irgendwie zu uns zu übergeben ?

# Der Verein müsste auf die Gemeinnützigkeit verzichten. Dann wird er aber nachversteuert.
Da wäre es wahrscheinlich einfacher, wenn Ihr Verein die Gemeinnützigkeit erwirbt.