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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
von: Schecher Bärbel ()
Datum: 23.05.2019

Hallo,
eine Frage unser Verein hat das Problem das die Freigrenze in Höhe von 35.000,00€ vom wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb um knapp 3.800,00€ in 2017 drüber liegt. Umsatzsteuererklärungen mussten wir schon die letzten drei Jahre machen. Verlieren wir nun für immer die Gemeinnützigkeit weil wir darüber liegen?

Re: wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 23.05.2019

Nein, das heißt lediglich, dass die Gewinne des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegen.
Die Gemeinnützigkeit geht deswegen nicht verloren.