(Nicht)Aufnahme von Mitgliedern bei gemeinnützigen vs. nicht-gemeinnützigen Vereinen
von: DerNeugierige ()
Datum: 20.05.2019
Hallo,
wenn es um die Frage geht, dass man ungewünschte Möchtegern-Mitglieder aufnehmen muss oder eben nicht aufnehmen möchte, gibt es hierbei Unterschiede zwischen gemeinnützigen vs. nicht-gemeinnützigen Vereinen?
Laut BGB gibt es ja keine Aufnahmepflicht?
Danke,
der Neugierige..