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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
(Nicht)Aufnahme von Mitgliedern bei gemeinnützigen vs. nicht-gemeinnützigen Vereinen
von: DerNeugierige ()
Datum: 20.05.2019

Hallo,

wenn es um die Frage geht, dass man ungewünschte Möchtegern-Mitglieder aufnehmen muss oder eben nicht aufnehmen möchte, gibt es hierbei Unterschiede zwischen gemeinnützigen vs. nicht-gemeinnützigen Vereinen?

Laut BGB gibt es ja keine Aufnahmepflicht?

Danke,

der Neugierige..

Re: (Nicht)Aufnahme von Mitgliedern bei gemeinnützigen vs. nicht-gemeinnützigen Vereinen
von: pfeffer ()
Datum: 20.05.2019

Auch für gemeinnützige Vereine gibt es keine Aufnahmepflicht. Die dürfen zwar nicht geschlossen sein, aber man kann immer Gründe in der Person des Aufnahmewilligen geltend machen.