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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Eigenener Verein und Mitnahme der Ausrüstung
von: Marty85 ()
Datum: 13.05.2019

Guten Tag,

wir mussten uns aus diversen Gründen mit unseren Tanzgruppen vom Hauptverein trennen und einen eigenen Verein gründen. Wir haben uns seit ca. 20 Jahren als Tanzabteilung in einem Sportverein quasi "selbst verwaltet". Nun möchte der alte Verein auf einmal Ansprüche auf unsere Kostüme stellen, die zu über 50% aus Eigenanteilen der Tänzer bezahlt wurden. Nun zu meiner Frage: Können wir wenigstens die Auszahlung der geleisteten Eigenanteile unserer Tänzern geltend machen, wenn sie die Kostüme tatsächlich zurückfordern oder ist das privat Investierte Geld dann auch futsch?

Vielen Dank im Voraus!

Marty85

Re: Eigenener Verein und Mitnahme der Ausrüstung
von: pfeffer ()
Datum: 14.05.2019

In der Regel ist ein Abteilung rechtlich nicht eigenständig. Das Vermögen gehört deswegen dem Hauptverein.
Bei den Eigenanteilen ist die Frage, wie die Zahlung rechtlich zu bewerten ist.
Es könnte sich um eine Spende handeln, dass gibt es keine Ansprüche. Denkbar wäre aber, dass Eigentumsansprüche erworben wurden. Gibt es dazu Unterlagen?

Re: Eigenener Verein und Mitnahme der Ausrüstung
von: Marty85 ()
Datum: 14.05.2019

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> In der Regel ist ein Abteilung rechtlich nicht
> eigenständig. Das Vermögen gehört deswegen dem
> Hauptverein.
> Bei den Eigenanteilen ist die Frage, wie die
> Zahlung rechtlich zu bewerten ist.
> Es könnte sich um eine Spende handeln, dass gibt
> es keine Ansprüche. Denkbar wäre aber, dass
> Eigentumsansprüche erworben wurden. Gibt es dazu
> Unterlagen?

Hallo Pfeffer,
die vom Verein für die Abteilung "zur Verfügung gestellten Gelder" (-> die übrigens einzig und allein durch diese Abteilung im Zuge von Auftritten, Dienste, Kostümverkäufen usw. erwirtschaftet wurden) haben schlichtweg einfach nicht ausgereicht um die Kostüme zu finanzieren. So sind die Trainer privat in Vorlage getreten und haben dementsprechend die Restbeträge pro Person eingesammelt. D.h. die Gelder vom Verein waren lediglich eine Anzahlung für das Material, die Restkosten liefen dann über privat.

Re: Eigenener Verein und Mitnahme der Ausrüstung
von: pfeffer ()
Datum: 14.05.2019

Ja, aber das klärt noch nicht die Frage, als was die Zahlungen zu bewerten sind.
Wie wurden Sie verbucht?

Re: Eigenener Verein und Mitnahme der Ausrüstung
von: Marty85 ()
Datum: 14.05.2019

Gar nicht. Da der Verein nur die Rechnung über das Material erhalten und bezahlt hat und der Rest (die andere Hälfte der Kosten) als private Rechnung an den Trainer ging, hat der Verein also nur die Hälfte der Kostüme bezahlt und verbucht. Kann er trotzdem die Kostüme komplett einfordern?

Re: Eigenener Verein und Mitnahme der Ausrüstung
von: pfeffer ()
Datum: 14.05.2019

Im Zweifel wird nachzuweisen sein, dass die Kostüme dem Verein nur zum Teil gehören.

Re: Eigenener Verein und Mitnahme der Ausrüstung
von: Marty85 ()
Datum: 14.05.2019

Das ist ja möglich über die privaten Rechnungen, oder? Die kamen ja nie beim Verein an

Re: Eigenener Verein und Mitnahme der Ausrüstung
von: pfeffer ()
Datum: 14.05.2019

Ja, dann geht das. Darauf bezog sich ja meine Rückfrage

Re: Eigenener Verein und Mitnahme der Ausrüstung
von: Marty85 ()
Datum: 14.05.2019

Wir stehen jetzt vor der Frage: Könnten die Tänzer wenigstens ihre Eigenanteile vom Verein zurückverlangen, wenn der Verein die Kostüme zurückfordert?

Re: Eigenener Verein und Mitnahme der Ausrüstung
von: pfeffer ()
Datum: 14.05.2019

Grundsätzlich ja. Es muss eben nachweisbar sind, dass die Kostüme anteilig dem Mitgieder gehören.

Re: Eigenener Verein und Mitnahme der Ausrüstung
von: Marty85 ()
Datum: 14.05.2019

Ok. Danle für die Hilfe.

Liebe Grüße