Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung
von: HRoe ()
Datum: 15.04.2019

Hallo Herr Pfeffer,
in unserer Satzung haben wir folgenden Passus:
§ 9

Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister/in, Schriftführer/in und drei Beisitzern.

Diesen müssen wir aus dem allseits bekannten Mangel an Interessenten ändern. Ein Mitglied mit juristischer Erfahrung, allerdings nicht unbedingt im Vereinsrecht, das früher im Vorstand (auch an der Ursprungssatzung) mitgearbeitet hat, hat folgende Version vorgeschlagen:

Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister/in und mindestens einem/r, höchstens drei Beisitzern/innen.


Der Vorstand würde in der MGV lieber folgende Variante zur Abstimmung stellen:
Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister/in und ggf. bis zu drei Beisitzern/innen.

(Wir glauben, dass unsere MGV einer komplette "Abschaffung" der Ämter nicht zustimmt, daher finden sich zumindest noch die drei benannten Posten im Text.)

Ist eine der Varianten womöglich anfechtbar?


Satz 4 des § 10 besagt:
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des
Vorstandes, darunter dem/der Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden, vertreten.

Dies soll so bleiben.

Ich bedanke mich für eine Antwort,
mit freundlichen Grüßen!

Re: Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 15.04.2019

Beide Varianten sind zulässig.