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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Geschäftsführung in Satzung
von: Erwin L ()
Datum: 14.04.2019

Guten Tag,

wie formuliert man die Einstellung/Beschäftigung eines Geschäftsführers in der Satzung so, dass er arbeitsrechtlich ein Arbeitnehmer ist und in der Satzung eine Geschäftsführung festgeschrieben aber nicht als "besonderer Vertreter" oder "bestellter Geschäftsführer".

Wäre diese Formulierung korrekt?
Der Verein unterhält zur Erfüllung seiner Aufgaben eine Geschäftsstelle mit hauptamtlicher Geschäftsführung. Die Geschäftsführung unterliegt den Weisungen und der Aufsicht des Vorstands.

Vielen Dank.

Re: Geschäftsführung in Satzung
von: pfeffer ()
Datum: 15.04.2019

wie formuliert man die Einstellung/Beschäftigung eines Geschäftsführers in der Satzung so, dass er arbeitsrechtlich ein Arbeitnehmer ist
# Das muss nicht eigens geregelt werden, das Arbeitsverhältnis ergibt sich aus dem Anstellungsvertrag.

und in der Satzung eine Geschäftsführung festgeschrieben aber nicht als "besonderer Vertreter" oder "bestellter Geschäftsführer".
# Hier genügt es, auf eine entsprechende Regelung zu verzichten, dann gibt es keinen besonderer Vertreter.

Wäre diese Formulierung korrekt?
Der Verein unterhält zur Erfüllung seiner Aufgaben eine Geschäftsstelle mit hauptamtlicher Geschäftsführung. Die Geschäftsführung unterliegt den Weisungen und der Aufsicht des Vorstands.

# Ja, evtl. kann der Vorstand noch ermächtigt werden, den Anstellungsvertrag ohne Zustimmung der MV zu schließen.

Re: Geschäftsführung in Satzung
von: Erwin L ()
Datum: 28.04.2019

Dankeschön für die guten Infos. Damit haben Sie uns gut weitergeholfen.