Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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LuGroKo schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag. > > Wir sind ein Motorbootverein und in unserer > Satzung werden die Mitglieder nach aktive > Mitglieder (Bootsbesitzer) und passive Mitglieder > (ohne Boot) unterschieden. > Dabei sind ca. 50% aktive und 50% passive passive > Mitglieder, weil meistens jede Bootsbesatzung aus > zwei Mitgliedern besteht, einem Bootseigner und > einem (passiven) Ehepartner. > Die Beteiligung am Vereinsleben ist von dieser > Einteilung (aktiv/ passiv) nicht betroffen, es > gibt sogar passive Mitglieder die aktiver am > Vereinsleben teilnehmen als andere aktive > Mitglieder. > > Bisher besitzen sowohl die aktiven wie auch die > passiven Mitglieder Stimm- und Wahlrecht. > > Es liegt nun ein Antrag auf Satzungsänderung vor, > wonach passive Mitglieder weder Stimm- noch > wahlrecht zusteht und diese auch keine > Vorstandsämter ausüben dürfen. > > Ist es rechtlich überhaupt zulässig quasi die > Hälfte des Vereins zu entmündigen und von den > Entscheidungen zu Vereinsfragen auszuschließen? > Wäre eine derartige Klausel ggf rechtswidrig und > würde sogar vom AG bemängelt werden? > > Zur "Belohnung" der passiven Mitglieder ist sogar > noch eine Beitragserhöhung nur für diese > Mitgliedergruppe beantragt. > > Da wir balr Mitgliederversammlung haben, wäre eine > Antwort sehr wichtig für uns. > > Mit freundlichen Grüßen > > Lutz
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