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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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AndreasDD schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ich möchte eine gUG gründen meine FA-Zuständige > bemängelt den folgenden Satz: > > "Als Hilfspersonen sind auch alle natürlichen und > juristischen Personen tätig, die ihre Mitwirkung > in der Gesellschaft unter Anerkennung dieser > Satzung sowie des Gründungsverständnisses mit > Satzungsanhang und des KfM-CODE erklärt haben." > > > Davor steht das Übliche: > > "Die Gesellschaft kann ihre Zwecke selbst, durch > Hilfspersonen oder dadurch verwirklichen, dass sie > ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls > steuerbegünstigten Körperschaft oder einer > Körperschaft des öffentlichen Rechts zur > Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet > oder Mittel für die Verwirklichung der > steuerbegünstigten Zwecke einer anderen > steuerbegünstigten Körperschaft oder für die > Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch > eine Körperschaft des öffentlichen Rechts > beschafft." > > > Die Satzung zeichnet das folgende - nicht > bemängelte Konstrukt: > > Zweck und Gegenstand der Gesellschaft > > (1) Zweck der Gesellschaft > Die Gesellschaft verfolgt vordergründig ein > sozialpädagogisches, neues gedankliches Konzept > zur Kommunikation und Bildung, zur Förderung des > demokratischen Staatswesens und gesellschaftlicher > Kompetenzen zur Förderung des menschlichen > Wohlergehens (Gesundheit) im Sinne der Präambel > und des beinhalteten Zitats aus der Ottawa-Charta > zur Gesundheitsförderung vom 21. November 1986 der > WHO. Das Konzept zielt auf individuelle, > lebenslange Lern- und Identifikationsprozesse von > Menschen für Gemeinsinn und bürgerschaftliches > Engagement, für eine nachhaltige, interkulturelle, > kulturpluralistische Entwicklung der Gesellschaft > sowie die besondere Förderung der Möglichkeiten > demokratischer Teilhabe an der Gesellschaft. > > (2) Gegenstand des Unternehmens > Die Gesellschaft betätigt sich durch das Betreiben > von nicht-wirtschaftlichen Einrichtungen mit > sozialen und ideellen Zielsetzungen, die eine > pädagogische Praxis ermöglichen: > - beispielhaft Beratungsstellen, > Kinderbetreuungseinrichtungen, Freie Schulen, > Bildungseinrichtungen für demokratische und > sozial-emotionale Kompetenzen: Ferienbildung, > Jugendweihe, musikalische und künstlerische > Programme, Stipendien, Wohnheime, Internationaler > Austausch für Schüler, Auszubildende und > Studierende, mediale und digitale Kompetenzen in > der Nutzung informationsverarbeitender Systeme zur > Kommunikation und Kollaboration > - in Bereichen, in denen sich Bürgerinnen und > Bürger mit gemeinnützigen Zielstellungen > engagieren, beispielhaft: Organisationsbüros für > Arbeitsgruppen, Veranstaltungen, e-Learning, > Kongresse, Publikationen, Schulung von > Interessenvertretern und Multiplikatoren des > sozialpädagogischen Konzeptes > > [...] > > Die Arbeit der Gesellschaft gestaltet sich auf > vier Ebenen: > (a) Mitarbeit bzw. Mitgliedschaft natürlicher > Personen in einem Mitwirkenden-Netzwerk (s. §6 > Abs.1) > (b) Modularer Verbund von Gliederungen der > Gesellschaft mit hoher Eigenständigkeit (s. §6 > Abs. 2a) > (c) Mitarbeit bzw. Mitgliedschaft eigenständiger > juristischer Personen und Körperschaften (s. §6 > Abs. 2b) > (d) Kooperationen mit eigenständigen juristischen > Personen und Körperschaften > > > Was denken Sie / ihr? Können Sie mir einen Rat > geben? > > > Viele Grüße aus Dresden, > Andreas / 0351-32964748
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