Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Heiko Klages schrieb: ------------------------------------------------------- > Selbstverständlich ist es erlaubt, dass ein Verein > seine Satzung auf der Homepage veröffentlicht. Das > gilt sowohl für die allgemein zugängliche > Veröffentlichung als auch für die Veröffentlichung > nur im passwortgeschütztenen Mitgliederbereich > > Gruß > Heiko Klages
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