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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo C.S. > > der 1. Vors. und der Schatzmeister haben den > Mehrheitsbeschluss des VS mißachtet und können > durch die MV zum Schadenersatz herangezogen > werden. Siehe > > § 31a Haftung von Vorstandsmitgliedern > > (1) Ein Vorstand, der unentgeltlich tätig ist oder > für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500 > Euro jährlich nicht übersteigt, haftet dem Verein > für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten > verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz > oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für > die Haftung gegenüber den Mitgliedern des > Vereins. > > (2) Ist ein Vorstand nach Absatz 1 Satz 1 einem > anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner > Vorstandspflichten verursachten Schadens > verpflichtet, so kann er von dem Verein die > Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz > 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder > grob fahrlässig verursacht wurde.
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