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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
C.S. schrieb: ------------------------------------------------------- > ugoetze schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Die Kündigung ist im Außenverhältnis wirksam, > da > > die Handlungen der Vorstandsmitglieder aus § 26 > > BGB gedeckt sind. > > Im Innenverhältnis haben die > Vorstandsmitglieder > > gegen die Satzung verstoßen. Es ist > Angelegenheit > > der Mitgliederversammlung zu entscheiden, ob > sie > > das Verhalten billigt, ob > Schadenersatzansprüche > > gestellt werden können usw. > > Bei uns im Verein ist ein ähnlicher Fall > aufgetreten. Aus der Antwort ist mir nicht > ersichtlich, welche Vorstandsmitglieder im > Innenverhältnis gegen die Satzung verstoßen haben > (1.Vorsitzender und Schatzmeister oder die > Anderen?)
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