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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Personalunion ist nur zulässig, wenn sie > ausdrücklich in der Satzung zugelassen wird. > Vorliegend muss der Vorstand aus 4 Personen > bestehen, wovon 2 nach § 26 BGB > vertretungsberechtigt sind.
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