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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Kunzer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der 1.Vorsitzende und der 1.Schatzmeister des > Vereins sind gsetzliche Vertreter des Vereins gem. > § 26 BGB. > Die beiden gemeinsam wollen einem Arbeitnehmer > (400-€-Kraft) kündigen. Der Gesamtvorstand ist > jedoch mehrheitlich dagegen. Sie berufen sich auf > folgende Bestimmung in der Satzung: > "Zur Regelung von Einzelfällen werden regelmäßig > Sitzungen der Vorstandsmitglieder durchgeführt, in > denen Entscheidungen mit einfacher Mehrheit > getroffen werden. Diese Beschlüsse, die auch für > den Vorsitzenden bindend sind, können nur in > Sitzungen erfolgen, bei denen mindestens fünf > Vorstandsmitglieder anwesend sind." > Ist es nun rechtlich korrekt und unanfechtbar, > wenn der Vorstand nach § 26 BGB gegen die Mehrheit > des Gesamtvorstandes anders entscheidet? Wäre die > Kündigung dann rechtmäßig erfolgt? > Vielen Dank für Ihre Bemühungen. > Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Kunzer
www.vereinsknowhow.de
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