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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Manuel Huber schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > kann man als gemeinnütziger Verein einer > Erwachsenen Bildungseinrichtung einen Teilnehmer > von einem Kurs/Vortrag ausschließen? Der Referent > des Kurses bat darum, da er weiß, dass derjenige > v.a. seine ausführlichen Kursunterlagen und > Materialien für seine neu gegründetes (nicht > gemeinnütziges) Unternehmen als Vorlagen verwenden > möchte. > Ist man also gezwungen, immer jede Anmeldung zu > bestätigen sofern der Kurs noch nicht ausgebucht > ist? > > Mit freundlichen Grüßen > Manuel Huber
www.vereinsknowhow.de
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