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Vereinsrecht und -organisation
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Gerhard293 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Hardy_DD, > vielen Dank für die schnelle und kompetente > Antwort! Nur bin ich beruhigter. > > Ich habe/hatte ja immer noch über Absatz 5. > gegrübelt: "Scheidet ein Vorstandsmitglied > innerhalb der Wahlperiode aus, > ... so kann der Vorstand ... eine andere Person > als Vorstandsmitglied berufen". > > Diesen Wortlaut "eine andere Person" hatte ich so > interpretiert, dass für das ausgeschiedene > Mitglied > immer eine andere Person genommen werden muss, > heisst der Vorstand müsste immer aus 4 Personen > bestehen. > Andererseits sagt Absatz 5 "so KANN der Vorstand" > - heisst muss aber nicht. > > So sehe ich das jetzt, dass der Vorstand bis zur > nächsten MV aus drei Personen bestehen kann. > > Danke und Grüße aus dem stürmischen und > verregneten Schleswig-Holstein, Gerhard293
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