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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Ahnungslos schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ich habe hierzu eine Frage, in unserer Satzung > steht, dass "Die Wahl ist von einem Wahlausschuss > durchzuführen, welcher aus mind. 3 Mitgliedern > bestehen muss, die nicht der Vorstandschaft oder > dem Ausschuss angehören." > Nun war es aber bei unseren letzten Wahlen so, daß > nur zwei Personen, die Mitglieder im Verein waren > im Wahlausschuss waren und ein Gast > (Bezirksvorsitzender) den Wahlausschuss geleitet > hat. Könnten diese Wahlen angefochten werden? Der > Gast wurde auf die Klausel in unserer Satzung vor > der Wahl hingewiesen und meinte, dass nicht > eindeutig "Vereinsmitglieder" definiert sind, und > von daher er durchaus in den Wahlausschuß kommen > könne. Da aber in unserer Satzung durchgehend nur > von Mitgliedern und nicht von Vereinsmitgliedern > die Rede ist, habe ich an dieser Aussage meine > Zweifel. > > Vielen Dank für Ihre Rückantwort
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