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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Andreas19 schrieb: ------------------------------------------------------- > Es werden immer alle Mitglieder der > Geschäftsleitung zu allen Sitzungen eingeladen. > > Ansonsten entscheidet der 1. Vorstand immer ganz > alleine, nur bei Verhinderung darf der 2. > Vorstand. > > Der Vorstand ist laut Satzung an die Beschlüsse > der Geschäftsleitung gebunden. > > > Seit Jahren wird die gesamte Geschäftsleitung > eingeladen und an jeder Abstimmung beteiligt. Nun > seit einige dieses ZOOM nicht haben, können diese > nicht mehr teilnehmen.
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