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Vereinsrecht und -organisation
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Andreas19 schrieb: ------------------------------------------------------- > In den letzten Jahren gab es in unserem Verein > immer so ca. 3 Sitzungen der Geschäftsleitung im > Jahr. Nun hat der 1. Vorstand entdeckt, dass > einige Personen der Geschäftsleitung keine ZOOM > Einrichtung zu Hause haben - und er nützt die > Gelegenheit aus, diese Mitglieder der > Geschäftleitung bei den Abstimmungen nicht mehr > dabei zu haben. Konkret: Er beruft zur Zeit im > Abstand von wenigen Tagen Sitzungen ein, > beschließt mit dem Teil der Geschäftsleitung, die > ZOOM haben, und die für einen Beschluß ausreichen, > wichtige Dinge, schließt den Rest der > Geschäftsleitung aus und hält es auch nicht für > nötig, diese Ausgeschlossenen über die Beschlüsse > zeitnah zu informieren. Es kommen vielmehr > irgendwann Emails mit dem Inhalt: Wie wir in der > letzten Sitzung beschlossen haben... > > Müssen wir diesen Ausschluß hinnehmen?
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