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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Weggezogene müssen nicht eingeladen werden, wenn > sie die neue Adresse nicht bekannt gegeben haben. > Wenn unklar ist, wer von zweien Mitglied ist, > sollte beide eingeladen werden. Im Zweifel haben > sie nur eine Stimme. > Nur anhand der Beitragszahlungen lässt sich nicht > klären, wer Mitglied ist, weil das Einstellen der > Zahlung nicht automatisch zum Ausschluss führt. > Bei der Abstimmung sollte dann aber genau geprüft > werden, ob das Ergebnis mit den Stimmen der > zweifelhaften Mitglieder das gleiche ist, sonst > wäre eine Anfechtung möglich. > Weil aber die Nichteinladung zur sicheren > Anfechtbarkeit führt, ist es besser > Nichtmitglieder einzuladen als Mitglieder nicht > einzuladen.
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