Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Th. Krämer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ich möchte auf diesen Thread aufspringen. > Auch wir beabsichtigen die MGV ins nächste Jahr zu > verschieben und sie dann zusammen mit der 2021 zu > gestalten. > > Lieber Herr Pfeffer, sie hatten geschrieben > "Man muss die Frage anders stellen: Was könnte > passieren, wenn man die MV nicht satzungsgemäß > durchführt? > Die Antwort lautet: zunächst gar nichts! Die > Mitglieder können die Einberufung verlangen (aber > erzwingen nur per Minderheitenbegehren) und sonst > niemand." > > Das wäre mir jetzt zu einfach. Wenn wir als VS so > etwas entscheiden würde, so würde mich > interessieren, was wir dahingehen tun müssen? Ggf. > Info an alle Mitglieder, dass wir so vorgehen und > das wir jedem einräumen sich hierzu zu äußern. > > Gibt es zu der Thematik ggf. Literatur, Artikel? > Was ist bei der Steuererklärung für 2021. Da > müsste man ja auch das Protokoll der MGV > mitschicken. Könnte ich dann nicht. > Müsste ggf. zumindest der Kassenbericht und der > Bericht das VS an die Mitglieder versendet > werden? > Ich wäre dankbar für Hilfe.
www.vereinsknowhow.de
.