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Vereinsrecht und -organisation
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > a) Bedeutet dieser Satz, dass wir nach dem > 01.01.2021 nochmals alles einreichen müssen oder > irgendwie aktiv werden müssen oder bedeutet der > Satz, dass das Amtsgericht selbständig ab dem > 01.01.2021 die Satzungsänderung einträgt? > > # Nein, das Registergericht bezieht sich > offensichtlich auf den genannten Termin der > Änderung. Da eine Satzungsänderung erst mit > Eintragung wirksam wird, wird sie eben erst zu > diesem Termin eingetragen. > > b) Kann/Soll ich die Satzungsänderung bereits > jetzt an das Finanzamt zur Prüfung geben? > > # Das hätte am besten vor der Anmeldung geschehen > sollen. Also unbedingt jetzt. Nach der Eintragung > macht ja eine Prüfung keinen Sinn mehr. > > c) Ab wann dürfen wir den neuen Namen führen? > Direkt ab dem 01.01. oder erst, wenn wir vom > Amtsgericht die Bestätigung über die Eintragung > erhalten haben? > > # Mit der Eintragung, also zum 1.01.20021.
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