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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > wir haben im Frühjahr auf unserer MV unsere > Satzung geändert. Ein Teil der Änderung war die > Änderung des Vereinsnamens. Wir haben beschlossen, > dass die Änderung ab dem 01.01.2021 in Kraft > tritt. > > Im weiteren Verlauf haben wir die Satzungsänderung > dem Amtsgericht vorgelegt und die Antwort > erhalten: "In obiger Sache wird mitgeteilt, dass > die Eintragung erst ab dem 01.01.2021 erfolgen > kann." > > Ich habe nun drei Fragen > a) Bedeutet dieser Satz, dass wir nach dem > 01.01.2021 nochmals alles einreichen müssen oder > irgendwie aktiv werden müssen oder bedeutet der > Satz, dass das Amtsgericht selbständig ab dem > 01.01.2021 die Satzungsänderung einträgt? > b) Kann/Soll ich die Satzungsänderung bereits > jetzt an das Finanzamt zur Prüfung geben? > c) Ab wann dürfen wir den neuen Namen führen? > Direkt ab dem 01.01. oder erst, wenn wir vom > Amtsgericht die Bestätigung über die Eintragung > erhalten haben? > > Danke und viele Grüße > LuHa
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