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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Andreas19 schrieb: ------------------------------------------------------- > Wir haben gestern dem zweiten Vorsitzenden > geschrieben, dass er die Mitarbeiterversammlung > mit den zwei Tagesordnungspunkten a) > Satzungsänderungen b) Wahl des neuen Vorstandes > einberufen soll und ihm gesagt, er muss uns eine > Zustimmung oder Ablehnung schicken. > > Falls er ablehnt, haben wir ihm geschrieben, > werden wir das Minderheitsbegehren starten. Hierzu > brauchen wir die Mitgliederlisten. Wenn wir diese > nicht sofort bekommen, werden wir sie einklagen. > > Wir werden dann das Minderheitsbegehren an den > Vorstand schicken und nochmals die > Mitgliederversammlung einfordern. Dazu werden wir > das Minderheitsbegehren an das Amtsgericht > schicken und bitten, den Personen, die das > Minderheitsbegehren unterzeichnet haben, die > Vollmacht zu geben, die Mitgliederversammlung > einzuberufen. Hoffentlich dauert die Antwort dann > nicht zu lange. > > Wir werden sodann die Mitglieder auffordern, sich > für die Abstimmung zu einem bestimmten Termin > innerhalb von 4 Stunden anzumelden, an dem sie > dann einzeln erscheinen und nur in Anwesenheit > einer zweiten Person (und einem Protokollanten aus > dem gleichen Hausstand) ihren Stimmzettel in die > Stimmbox werfen. > > Frage: Müssen die Mitglieder den Stimmzettel > vorher sehen? Muss er vorher ausgehängt werden, > oder reicht es, wenn der Stimmberchtigte den > Stimmzettel zum Abstimmungszeitpunkt bekommt?
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