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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Marit schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Abend > in unseer Satzung steht folgender Passus: > > Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird von > dem/der Vorsitzenden oder seinem/r > Stellvertreter/in mindestens einmal jährlich > schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit > einer Ladungsfrist von 3 Wochen an alle Mitglieder > abgesandt. > > Bedeutet diese Formulierung wie bei meinem > Vorredner auch, dass eine Verschiebung ins > kommende jahr satzungsmäßig nicht möglich ist? > > Und könnte es mir als 1. Vorstizender passieren, > dass ich im kommenden Jahr deshalb von der MGV > nicht entlastet werde? Ich werde zu dem Zeitpunkt > mein Amt abgeben. Hätte das rechtlich > problematische Folgen? > > Wir haben auch sehr viele ältere Mitglieder, so > dass wir als Alternative nur eine MGV im > Umlaufverfahren sähen. Da bei dieser MGV neue, > unbekannte Vorstandsmitglieder gewählt bzw. > nachgewählt werden sollten, finden wir das > Umlaufverfahren, in dem man nicht wirklich in > Kontakt treten kann, schwierig. > > Vielen Dank für eine Antwort. > MfG
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