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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Andreas19 schrieb: ------------------------------------------------------- > Der 1. Vorstand hat sich schon vor seinem > Rücktritt dahingegen geäußert, dass wegen der > Coronabeschränkungen zu keiner Wahl einladen wird, > alsp verschieben bis zum Frühjahr oder Herbst. Das > halten wir nicht durch. Alle sind am Ende.. > > Wir wollen einen neuen Vorstand und möchte die > Wahlversammlung am liebsten durch das > Mitgliedervotum einberufen lassen. > ++++ > > In der Satzung heißt es, Die Versammlung wird vom > 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. > Vorsitzenden einberufen und geleitet. > +++ > > Bei VORSTAND heißt es: > Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus: > a) dem 1. Vorsitzenden > b) dem 2. Vorsitzenden > Jeder ist allein vertretungsberechtig. Dem Verein > gegenüber sind die beiden Vorsitzenden an die > Beschlüsse der Geschäftsleitung und der > Mitgliederversammlung gebunden. Im Innenverhältnis > wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende nur bei > Beautragung durch den 1. Vorsitzenden oder bei > dessen Verhindertung tätig werden darf. > > > +++ > Die Stärke unseres Vereins liegt bei Kassiererin > und den 5 Beisitzern. Die sind bereit, zu handeln. > Der zweite Vorsitzende ist eher ängstlich, nie > richtig dagegen, nie entschlossen dafür.
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