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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wir stehen jetzt vor dem Problem, wer darf zur > Mitgliederversammlung, in der die Neuwahl des > Vorstandes durchgeführt wird, einladen? > > # Der zurückgetretene, aber noch eingetragene > Vorstand darf einladen. > > > Der zweite Vorsitzende darf lt Satzung NUR IM > AUFTRAG des 1. Vorsitzenden handeln, er darf also > nicht einladen. > > # Wie lautet die genaue Satzungsklausel dazu (und > zur Zusammensetzung des Vorstands)? > Die Frage ist, ob dieses Beschränkung der > Vertretungsberechtigung nur im Innenverhältnis > gilt. > Ist der zweite Vorsitzende laut Satzung > einzelvertretungsberechtigt, darf er allein > einladen. Die genannte Klausel wäre dann ohne > Bedeutung, weil sie als sog. bedingte > Vertretungsberechtigung im Außenverhältnis > unwirksam ist. > > Das Minderheitenbegehren wäre ein Option. Ich > würde aber zunächst dem zurückgetretenen Vorstand > das Messer auf die Brust setzen: Er macht sich > haftbar, wenn er zurücktritt und der Verein > handlungsunfähig ist (sog. Rücktritt zur Unzeit). > Immer wieder kaum zu glauben, dass die Vorstände > meinen, sie lebten in einem rechtsfreien Raum.
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