Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Andreas19 schrieb: ------------------------------------------------------- > Wir haben vor einem halben Jahr dem 1. Vors. einen > Termin für die turnusmäßige Neuwahl des Vorstandes > für Ende Nov. in einer Mitgliederversammlung > vorgeschlagen. > > Er hat geantwortet, wir sollen eine kleine > Verabschiedung von ihm machen. Dann aber dazu: > NUR ER ALLEIN hat das Recht, diese > Mitgliederversammlung einzuberufen! > > Nun ist er zwischendurch zurückgetreten. > > Wir stehen jetzt vor dem Problem, wer darf zur > Mitgliederversammlung, in der die Neuwahl des > Vorstandes durchgeführt wird, einladen? > > Der zweite Vorsitzende darf lt Satzung NUR IM > AUFTRAG des 1. Vorsitzenden handeln, er darf also > nicht einladen. Der zurückgetreten 1. Vorstand > will alles blockieren und zu gar keiner > Mitgliederversammlung einladen. Und wir anderen 5 > MItglieder der Geschäftsleitung haben auch keine > satzungsmäßge Erlaubnis. > > Bleibt uns wohl nur, dass 10 Prozent der > Mitglieder eine außerordentliche > Mitgliederversammlung beim Restvorstand > beantragen, in der dann die Neuwahl des Vorstandes > durchgeführt werden kann. > In der Satzung steht: "Außerordentliche MV sind > einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins > erfordert...." > > Stimmt das so? Oder gibt es einen anderen Weg, > diese Neuwahl zu erreichen?
www.vereinsknowhow.de
.