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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn das Minderheitenbegehren berechtigt ist, muss > der Vorstand die Mitgliederliste herausgeben. Das > können die Mitglieder gerichtlich erzwingen. So > eine Klage kann natürlich dauern. > Ich würde ein bisschen Druck machen und > argumentieren, dass sie den Vorstand für die > Gerichts- und Anwaltskosten persönlich haftbar > machen, was grundsätzlich möglich ist, wenn er das > Begehren ohne gewichtigen Grund verweigert.
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