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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der zurückgetreten Vorstand kann keine > Sondersitzung verlangen. Er kann allerdings - als > einfaches Mitglied - einen Antrag stellen, die > Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten MV > zu nehmen. Dem muss der Vorstand nicht zwingend > folgen. Besondere Rechtsmittel hat das > ausgeschiedene Vorstandsmitglied dabei nicht. Es > bleibt ihm nur das Minderheitenbegehren. > > Der zurückgetretene Vorstand kann keine Sitzung > einberufen. Sie sollten also evtl. die Mitglieder > informieren, dass diese Einladung unwirksam ist. > In den weiteren Versammlungen hat der verbliebene > Vorstand das Ordnungs- und Hausrecht. Wenn hier > also das ausgeschiedene Vorstandsmitglied die > Versammlungsleitung beansprucht, haben sie alle > Rechtsmittel des "Hausherrn", das zu verhindern, > also z.B. einen Saalverweis für Störer. > Es wird dann ja wohl ohnehin eine Neuwahl > erfolgen, dann ist die Sache geklärt. Allerdings > kann das ausgeschiedene Vorstandsmitglied bei der > Neuwahl kandidieren.
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