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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > Ähnliche Problemstellungen ergeben sich > wahrscheinlich gerade bei vielen Vereinen: > > Nehmen wir an, ein Verein hat aufgrund der > Corona-Schließungen im März/April 2020 keine Miete > zahlen können. In den folgenden Monaten tritt eine > Überschuldung ein (Bankguthaben ist kleiner als > die Mietrückstände). Der Verein kann zwar jeden > Monat eine laufende Mietzahlung stemmen, nur eben > die Mietrückstände nicht verringern. > > Der Vermieter ist nicht bereit, auf die > Mietrückstände ganz oder teilweise zu verzichten. > Aufgrund der Corona-Rechtslage kann der Vermieter > aber vorerst nicht fristlos kündigen. > > Der Vereinsvorstand hat zunächst noch keine > Insolvenzantragspflicht läuft aber Gefahr, den > „richtigen“ Zeitpunkt zu verpassen. > > Meine Arbeitshypothese ist, dass der Vorstand bis > zum Jahreswechsel erstmal „safe“ unterwegs ist. > > A) Wie ist die Rechtslage Anfang Januar, wenn > (voraussichtlich dauerhaft) die laufende Miete, > nicht aber der Rückstand beglichen werden kann? > > B) Wie verändert sich die Rechtslage gegenüber A) > wenn absehbar ist, dass auch die laufende Miete > innerhalb weniger Monate (Teile der > Mitglieder/Untermieter springen ab) nicht mehr in > voller Höhe geleistet werden kann? Oder die fest > eingeplante Corona-Hilfe doch nicht genehmigt > wird? > > Wie viele Möglichkeiten hat ein > Insolvenzverwalter? Könnte der bei A) den > Vermieter zu einem teilweisen Mietverzicht zwingen > oder ist hier ein „good-will“ des Vermieters im > Rahmen eines Vergleichs zwingend erforderlich? > (Soll jetzt keine Anleitung zur Mietminderung > durch die Hintertüre werden.)
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