Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Also z.B. eine Neuwahl des Vorstands erst gültig > mit Eintragung wird (weil > Aussenverhältnis/Vertretung des Vereins hier > tangiert wird), aber andere Beschlüsse, z.B. Höhe > des Mitgliedsbeitrages gefasst werden können und > gültig sind? > > # Nach herrschender Meinung gilt hier: Es können > aufgrund der geänderten Satzung bereits Beschlüsse > gefasst werden. Die treten aber erst mit > Eintragung der Satzungsänderung in Kraft.
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