Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Satzungsänderung vor der Wahl beschlossen > wurde, gilt sie dafür bereits - unter der Maßgabe, > dass Vorstandswahl und Satzungsänderung dann > zeitgleich zum Vereinsregister angemeldet werden.
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