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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es gilt: Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB muss > angegeben werden, der erweiterte Vorstand kann > angegeben werden. > Das gilt übrigens nicht für jeden Brief, sondern > nur für solche mit rechtlicher Wirkung > ("Willenserklärungen", Rechnungen).
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