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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > die COVID-19-Gesetzgebung lässt es doch bis Ende > 2020 zu, die JHV/MV zu verschieben. Wir halten > unsere JHV immer im 1. Quartal des Jahres ab für > das abgelaufene Jahr. D. h., jetzt wäre Anfang > 2021 der nächste Termin für das abgelaufene Jahr > 2020. Dies wird aber vermutlich durch Corona nicht > möglich sein. > Überlegungen sind jetzt, diese Versammlung auf > April 2021 zu verschieben. Unsere Satzung sagt: > "Die JHV wird vom 1. V. im ersten Quartal des > Jahres einberufen." Ist das jetzt ein Muss oder > können wir das auf April verschieben - dann könnte > das auch draußen stattfinden. Wäre ja aber nicht > mehr das 1. Quartal..... > Es ist ja noch nicht bekannt, ob die > Covid-19-Gesetzgebung über den 31.12.2020 > verlängert wird .Und sollte Ende Januar die JHV > stattfinden müssen, muss die Einladung rechtzeitig > versandt werden bzw. die Mitglieder darüber > informiert werden, dass die JHV verschoben wird. > Eine reine Online-Abstimmung bzw. via Skype etc. > ist aufgrund der Vielzahl der Mitglieder und der > nicht bei allen vorhandenen technischen > Möglichkeit gar nicht möglich. Eine reine > Briefwahl wird kaum möglich sein, da wir einige > Satzungsänderungen verabschieden wollen. > > Kann mir das jemand beantworten? > Viele Grüße > Rosenresli
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