Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Frage: Der Vorstand ist in der Satzung > verankert, die Geschäftsführer jedoch noch nicht. > Inwiefern müssen der Geschäftsführer und der > stellvertretende Geschäftsführer in der Satzung > verankert sein? > > # Das wäre nur erforderlich, wenn es sich um > besondere Vertreter nach BGB handelt. > > 2. Frage: Welche Angaben zu Vorstand und > Geschäftsführung müssen auf dem Briefpapier des > Vereins erscheinen und welche im Impressum auf der > Website? > > # Da muss nur und immer der Vorstand stehen, weil > er der gesetzliche Vertreter ist. > > Würde es genügen, wenn Vorstand und > Geschäftsführung mit Namen aufgeführt werden, also > z.B.: > "Vorstand: Klaus Müller, Anton Maier, Karl > Schmidt > Geschäftsführung: Klaus Müller, Martin > Schneider"? > > # Einen Geschäftsführer gibt es im Vereinsrecht > nicht. Es muss da also der Vorstand stehen. > > > Oder muss auch ersichtlich sein, wer welche > konkrete Position inne hat, also z.B.: > Vorstand: Klaus Müller (1. Vorsitzender), Anton > Maier (2. Vorsitzender), Karl Schmidt > (Schatzmeister) > Geschäftsführung: Klaus Müller (Geschäftsführer), > Martin Schneider (stellvertretender > Geschäftsführer)"? > > # Es genügt der Vorstand in > vertretungsberechtigter Zahl. Der allein ist > entscheidend für gerichtliche und > außergerichtliche Ansprüche gegen den Verein.
www.vereinsknowhow.de
.