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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wichtig ist, dass der Beschluss über den > Ausschluss auf der Tagesordnung der Versammlung > steht, sonst ist das nicht wirksam. > Außerdem muss dem Mitglied rechtliches Gehör > gewährt werden, d.h. er muss zunächst mitgeteilt > bekommen, dass und warum er ausgeschlossen werden > soll und darf sich dann in der entsprechenden > Versammlung verteidigen. Zur Versammlung muss er > separat eingeladen werden, weil es hier nicht um > die einfache mitgliedschaftliche Mitwirkung geht, > sondern um ein vereinsinternes Strafverfahren > gegen ihn. > Alle Anschuldigungen, Zeugen oder Beweismittel > müssen im vorher bekannt gemacht werden. > Wichtig ist, dass alle Satzungsvorgaben zum > Ausschluss genau beachtet werden. > Ist das Mitglied ausgeschlossen, kann es ein > staatlichen Gericht anrufen, dass das Verfahren > prüft. Deswegen sollte man hier sehr genau und > umsichtig vorgehen.
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