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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Tamarabraun schrieb: ------------------------------------------------------- > Okay also in der Satzung steht das bei grob > fahrlässige verhalten, unsportlich verhalten, ein > verinsauschluss zur folge haben kann. > So würde zb der Gewässerwacht daraufhin er sich am > See geprügelt hat mit sofortiger Wirkung aus > ebendiesen gründen gekündigt weil er das > verinsleben grob stört und als Vorbildfunktion > nicht weiter glaubwürdig ist. Das hat allerdings > der Vorstand unter sich beschlossen also nach > Satzung. > Aber gegen den 2 vorsitzenden wurde nie was > unternommen weil die sich das immer drehen im > Vorstand und mein Mann damit echt überfordert war. > Heisst also er kann auf der Mitglieds Versammlung > jetzt auch einen Antrag stellen auf Ausschluss des > 2ten eigentlich oder weil er ihn nicht mehr decken > will. Bzw koennte er ohne Abstimmung im Vorstand > diesen auch auch dem Verein ausschließen weil die > Satzung es sagt?
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