Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Frage kann man nur mit Bezug auf die Satzung > beantworten. > Ein Vorstandsmitglied abberufen kann nur die > Mitgliederversammlung. > Der Vereinsausschluss ist eine andere Sache und > richtet sich nach der Satzung. Wenn die Satzung > dazu nichts regelt, ist er nur aus "wichtigen > Grund" möglich. D.h. das Mitglied muss mit seinem > Verhalten das Vereinsleben so sehr stören, dass > sein weiteres Verbleiben dem Verein unzumutbar > ist. > Zuständig für den Ausschluss ist, wenn die Satzung > das nicht anders regelt, die > Mitgliederversammlung.
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