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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei den Namenschildern habe ich überhaupt keine > Bedenken. Eine solche Nennung und Ehrung des > Spenders erlaubt die Finanzverwaltung > ausdrücklich. > Das Sponsorenessen kann man sorglos unter > "Repräsentationskosten" verbuchen, wenn es nicht > allzu üppig ausfällt.
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