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Vereinsrecht und -organisation
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein von der MV satzungsgemäß gewählter Vorstand > ist immer ein "normaler" Vorstand. Kommissarisch > meint in der Regel, dass sich der Vorstand selbst > ergänzt. > Wenn die Satzung das also nicht anders regelt, ist > die Amtsperiode auch hier drei Jahre.
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