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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich hätte keine Bedenken gegen ein > Beitragsbefreiung, weil sich das aus dem Begriff > Ehrenmitgliedschaft durchaus ableiten lässt. > Weitere Abweichungen von der Regelmitgliedschaft > lassen sich aber wohl nicht begründen. Das gilt > insbesondere für die zeitliche Begrenzung der > Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft kann also > nicht einfach wieder entzogen werden, sondern > endet regulär.
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